Unsere Leistungen für Sie
- Durchführung ärztlicher Verordnung
- Pflege von chronisch kranken und behinderten Kindern
- Pflege von akuterkrankten Kindern
- Intensivbehandlungspflege bei dauerbeatmeten und O²-abhängigen (Monitoring) Kindern
- Pflege von onkologischen Kindern
- Wachkoma
- Sterbebegleitung
- Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegeberatung §37 Abs. 3 SGB XI
- Verhinderungspflege
- Kinder mit Ernährungsstörungen (Magensonde, PEG)
- Kindergarten - / Schulbegleitung von chronisch kranken und behinderten Kindern
- systemische Familienberatung
Die Kosten werden von den Krankenkassen (SGB V §37) oder den Pflegekassen (SGB XI) übernommen.
Bei Intensivpflegeleistungen verhandeln wir mit den Krankenkassen einen Stundensatz gemäß Einzelfallentscheidungen
Ein Erstbesuch bzw. eine Erstberatung ist kostenlos.
Die Kosten der systemischen Familienberatung können Sie gerne bei uns erfragen.